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Allgemeine Bestimmungen
für die Durchführung von Regionsmeisterschaften
Soweit in den speziellen Ausschreibungen der einzelnen Regionsmeisterschaften keine entgegenstehenden Angaben enthalten sind, gelten die folgenden Bestimmungen:
1. Veranstalter
Niedersächsischer Leichtathletik-Verband e.V., Bezirk Weser-Ems, Region Oldenburg
2. Durchführung
Die Meisterschaften werden nach den "Internationalen Wettkampfbestimmungen" in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt.
Für die Altersklassen der Schüler/innen A-D werden Regionsmeisterschaften für die Region Oldenburg (Ausnahmen beachten) ausgerichtet.
Mit der Übernahme einer Regionsmeisterschaft verpflichtet sich der örtliche Ausrichter, soweit er der Region Oldenburg angehört, die nachfolgenden Bestimmungen einzuhalten.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder aller Vereine und Leichtathletik-Gemeinschaften, die Leicht-athleten beim Niedersächsischen Leichtathletik-Verband gemeldet haben und einem Verein angehören, der seinen Sitz im Bereich der Region Oldenburg hat.
4. Teilnahme von Schülern/Schülerinnen
Schüler und Schülerinnen starten in ihrer Altersklasse.
Übergangsmöglichkeiten in eine höhere Klasse ergeben sich aus den Wettkampfbestimmungen. Die örtlichen Ausrichter sind angehalten, Meldungen ohne Rücksprache abzulehnen, die gegen diese Bedingungen verstoßen. Beim Überspringen einer Altersklasse müssen die Voraus-setzungen erfüllt sein; eine entsprechende Freigabeerklärung des Landesverbandes ist bei der Meldung vorzulegen.
5. Start- und Gesundheitspässe
Gemeldete Teilnehmer ab der Schülerklasse A an aufwärts sollten im Besitz einer gültigen Startpassnummer sein. Die Startpassnummer ist bei der Meldung mit aufzuführen ( Punkt 10).
Jugendliche, Schüler und Schülerinnen sollten außerdem sportärztlich untersucht sein.
Mit der Anmeldung zur einer Regionsmeisterschaft erklärt der meldende Verein, dass der Trainings- und Gesundheitszustand der Teilnehmer den Anforderungen des Wettkampfes entspricht und das keinerlei gesundheitliche Bedenken gegen einen Start sprechen.
Der Start bei einer Regionsveranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Es werden keinerlei Ansprüche in irgendeiner Form gegen den Veranstalter bzw. Ausrichter geltend gemacht.
6. Vor- und Endläufe sowie Endkämpfe
Die Endlaufteilnehmer werden durch Vorläufe ermittelt. Aus allen Läufen kommen die 8 bzw. 6 zeitschnellsten Teilnehmer in den Endlauf. Bei weniger als 8 resp. 6 angetretenen Teilnehmern wird der Vorlauf als Endlauf gewertet. Bei großen Teilnehmerfeldern kann ein A- und B-Endlauf ausgetragen werden.
Beim Weit- und Dreisprung sowie in allen Stoß- und Wurfwettbewerben kommen aus dem Vorkampf (3 Versuche) jeweils die acht Besten und die auf dem achten Platz mit gleicher Leistung liegenden Teilnehmer in den Endkampf (3 weitere Versuche). Bei acht oder weniger Teilnehmern hat jeder Teilnehmer sechs Versuche.
7. Ausschluss von Teilnehmern
Teilnehmer, die sich am Stellplatz melden, aber nicht zum Wettkampf antreten, werden von der Teilnahme an diesem und an weiteren Wettbewerben dieser Veranstaltung ausgeschlossen, sofern sie nicht den Verzicht vor Beginn des Wettkampfes bekannt geben (Obmann bzw.Wettkampfbüro).
Teilnehmer, die in Vorkämpfen oder Vorläufen die weitere Teilnahmeberechtigung erworben haben, sie aber nicht wahrnehmen, werden auch von der Teilnahme an weiteren Wettbewerben (Einzel und Mannschaft) dieser Veranstaltung ausgeschlossen. Eine Ausnahme bildet der Verzicht des Teilnehmers, den er dem jeweiligen Schriftführer vor Weitergabe der Wettkampflisten bekannt geben muss.
8. Geräte
Sämtliche Geräte, mit Ausnahme der Stabhochsprungstangen sowie der Speere mit 700 g Gewicht, werden vom Ausrichter gestellt. Die Benutzung eigener Geräte gemäß den Wettkampf-bestimmungen ist gestattet, wenn diese Geräte vorher geprüft wurden. Die Zeiten für die Prüfung eigener Geräte werden in den Organisationshinweisen der Ausrichter bekannt gegeben. Für den Fall der Beschädigung eigener Geräte wird weder vom Veranstalter noch vom Ausrichter eine Haftung übernommen.
9. Organisationsbeiträge
Der Organisationsbeitrag beträgt pro Person pro Disziplin für Veranstaltungen in unserer Region:
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Schüler/innen A-D
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Einzelmeldung
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2,00 €
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Schüler/innen A-D
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Mehrkampfmeldung
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4,00 €
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Schüler/innen A-D
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Staffelmeldung
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3,00 €
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Schüler/innen A-D
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Blockmehrkampf
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7,00 €
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Die Organisationsgebühren sind in der Höhe der abgegebenen Meldungen am Veranstaltungstag beim Abholen der Wettkampfunterlagen zu entrichten.
Vereine, die zu einer Veranstaltung gemeldet haben und nicht antreten, müssen den Organi-sationsbeitrag innerhalb von 2 Wochen an den Ausrichter zahlen.
10. Meldungen
Die Meldungen sind auf DLV-Meldebogen oder gleichzusetzenden Formularen zu erstellen. Auf den Meldeformularen sind Geburtsjahrgang, bei einer amtlich beaufsichtigten Veranstaltung erzielte Bestleistung im laufenden Kalenderjahr bzw. dem Vorjahr und der Organisationsbeitrag anzugeben. Für eine zügige Bearbeitung der Meldungen benötigen die Ausrichter weiterhin die Athleten-Nummer.
Staffelteilnehmer müssen einschließlich der Ersatzleute namentlich mit den geforderten Angaben gemeldet werden.
Für Mannschaftswettbewerbe ergeben sich die Mannschaftsteilnehmer durch die Reihenfolge im betreffenden Wettbewerb. Jeweils drei bzw. fünf Teilnehmer eines Vereins, einer LG oder einer Startgemeinschaft bilden eine Mannschaft.
11. Meldeschluss
Der Meldeschluss beim Ausrichter der Meisterschaften ist auf jeden Fall einzuhalten; eine Annahmebestätigung wird nicht erteilt. Nur im Fall der Ablehnung ergeht eine Mitteilung an den Absender (offizielle Meldestelle). Die Meldungen können per Brief, und soweit bei den Ausrichtern vorhanden, auch per Fax oder per Email abgeschickt werden.
12. Nachmeldungen
Nachmeldungen nach Meldeschluss sowie am Wettkampftag werden grundsätzlich nicht angenommen.
Der Ausrichter kann nach Eingang aller Meldungen vereinzelt Ausnahmen zulassen, soweit es die Felder und die organisatorischen Möglichkeiten der Ausrichter zulassen.
Nachmeldungen müssen vor Beginn der Veranstaltung, mindestens aber bis 60 Minuten vor Beginn des jeweiligen Wettbewerbes abgegeben werden.
Bei Nachmeldungen ist zusätzlich ein um 50% erhöhtes Meldegeld zu entrichten.
13. Wertung
Bei Cross- und Straßenläufen, die als Volks- bzw. Straßenlaufveranstaltung ausgeschrieben werden, jedoch auch eine Regionsmeisterschaftswertung beinhalten, können nur diejenigen Teilnehmer und Teilnehmerinnen für diese Meisterschaften gewertet werden, die dafür von ihrem Verein bis zum Meldeschluss gemeldet wurden.
Eine Meisterschaftswertung findet nur statt, wenn mindestens 3 Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer für den betreffenden Wettbewerb angetreten sind, bei Staffelwettbewerben sind dafür zwei Mannschaften ausreichend.
Bei Straßen- und Crossläufen werden Mannschaften unabhängig von der Teilnehmerzahl gebildet.
14. Stellplatz
Die Teilnehmer an den Laufdisziplinen melden sich spätestens 30 Minuten vor Beginn ihres Wettbewerbes durch Abgabe der Stellplatzkarten am Stellplatz.
Die Teilnehmer an den technischen Disziplinen finden sich 15 Minuten vor Beginn des Wettbe-werbes direkt am Wettkampfort ein. Für die pünktliche Meldung ist ausschließlich der Aktive verantwortlich.
15. Startnummern
Die Startnummern werden nur vereinsweise mit den Startunterlagen ausgegeben. Sie sind in voller Größe und gut sichtbar auf dem Rücken zu tragen, sofern der Ausrichter keine anderen Wei-sungen erteilt. Sicherheitsnadeln werden nicht von den Ausrichtern gestellt.
Bei Läufen ab 800 m sind die Startnummern grundsätzlich auf der Brust zu tragen. Beim Hoch- und Stabhochsprung kann die Startnummer sowohl vorne als auch auf dem Rücken angebracht werden.
16. Auszeichnungen
Die Sieger der Meisterschaftswettbewerbe erhalten den Titel "Regionsmeister " bzw. ”Regionsmeisterin” mit Angabe des jeweiligen Austragungsjahres. Urkunden werden gemäß DLO ausgegeben.
17. Urkunden und Ergebnislisten
Für das Nachsenden der Urkunden sind die örtlichen Ausrichter berechtigt, €2,- zusätzlich zum Meldegeld pro Verein zu berechnen.
Die Ausrichter sollen die Ergebnisliste zeitnah nach der Veranstaltung im Internet veröffentlichen. Diese Internetadresse ist bereits in der Ausschreibung mit anzugeben. Des weiteren ist eine Datensicherung bzw. eine Ergebnisliste nach Möglichkeit im html-Format an den Wettkampf-koordinator der Region Oldenburg (info@citylauf.eu) zu übersenden.
18. Quartiere
Quartieranforderungen sind an das jeweilige Reise- und Verkehrsbüro oder - soweit vorhanden - an die Jugendherberge zu richten. Bestellungen an den Ausrichter werden nicht weitergeleitet.
19. Kampfrichter
Der Ausrichter einer Regionsmeisterschaft erklärt mit der Übernahme einer Meisterschaft, dass er über genügend Kampfrichter verfügt, die zur Durchführung dieser Meisterschaft erforderlich sind.
Es kann aber auch bei Vergabe einer Meisterschaft durch den Regionsvorstand festgelegt werden, dass der Ausrichter durch Kampfrichter aus anderen Vereinen bzw. Kreisen unterstützt wird.
Ein entsprechender Hinweis zur Entsendung von Kampfrichtern ist in der Ausschreibung aufzunehmen.
Hierbei gelten dann folgende Kriterien:
Die Vereine geben bei Abgabe einer Meldung zu Regionsmeisterschaften namentlich die von ihnen gestellten Kampfrichter an. Die Anzahl der zu meldenden Kampfrichter beträgt bei
3-5 Teilnehmern → 1 Kampfrichter, 6-10 Teilnehmern → 2 Kampfrichter,
11-20 Teilnehmern → 3 Kampfrichter und über 20 Teilnehmern 4 → Kampfrichter.
Meldet ein Verein bzw. Kreis keine Kampfrichter oder in nicht genügender Anzahl, so kann ein Bußgeld in Höhe von € 20,- je fehlendem Kampfrichter mit den Meldegebühren fällig werden, wenn sich der Ablauf der Veranstaltung durch fehlende Kampfrichter verzögert.
Meldungen ohne Kampfrichter werden nicht akzeptiert, eine Rückmeldung erfolgt nicht.
Die Meldungen der Kampfrichter erfolgen jeweils an die Meldestelle.
Die örtlichen Ausrichter müssen sich vorbehalten, Wettbewerbe ausfallen zu lassen, wenn nicht genügend Kampfrichter zur Verfügung stehen.
Helfer und Kampfrichter müssen einem Verein angehören, der dem Landessportbund ange-schlossen ist.
20. Veröffentlichungen
Automatisch mit der Anmeldung versichert der meldende Verein, dass die Daten der Aktiven (Name, Jahrgang, Verein, Leistung u.s.w.) in den Starter- und Ergebnislisten, im Internet oder Tages- und Sport-Fachzeitzeitungen veröffentlicht werden dürfen.
21. Haftung
Veranstalter und Ausrichter übernehmen keine Haftung bei Unfällen, Diebstählen oder Schäden sonstiger Art.
22. Auskünfte
Weitergehende Auskünfte erteilen nur die örtlichen Ausrichter.
Weiterführende Hinweise
Genehmigung und Durchführung von Leichtathletik-Veranstaltungen
Damit Leistungen, die bei Leichtathletik-Veranstaltungen von Aktiven erzielt werden, Aufnahme in die Bestenlisten finden können, ist es erforderlich, diese Sportfeste anzumelden. Dazu benötigen die Antragsteller Original-Anträge auf Genehmigung einer Veranstaltung.
Der Ausrichter reicht seinen Antrag an den Kreis weiter. Der Kreis bearbeitet den Antrag und reicht ihn je nach Kategorie über den Bezirk weiter.
Die Kreissportwarte werden gebeten, die Anträge auf Genehmigung einer Veranstaltung nur an den Wettkampfwart des Bezirkes Weser-Ems an folgende Anschrift zu senden:
Hermann-J. Meyer, Aschendorfer Dever 1, 26871 Papenburg, meyer-bunger@web.de
Die Anträge auf Genehmigung einer Veranstaltung sind zweckmäßigerweise schon im Herbst des Vorjahres für die kommende Saison zu stellen. Sie sollen aber spätestens 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin bei der genehmigenden Stelle vorliegen. Bei Terminverschiebungen und Änderungen bei den Wettbewerben ist ein erneuter Antrag zu stellen.
Nach einer Veranstaltung sind innerhalb von 14 Tagen drei Ergebnislisten mit einem Veranstaltungsprotokoll an den Landesstatistiker,
Herrn Gerhard Möhle, Postfach 1453, 37165 Uslar, E-Mail: moehle@nlv-la.de,
sowie an den Statistiker des Bezirks Weser-Ems,
Herrn Harry Jürrens, Krummhörner Ring 20, 26736 Krummhörn-Pewsum,
E-Mail:hjuerrens@t-online.de,
zu senden.
Es reicht aus, wenn dem Landesstatistiker per Mail und dem Bezirksstatistiker die Internetadresse der Ergebnisliste und des Veranstaltungsberichtes mitgeteilt wird. Weitere Fristen zur Einreichung von Ergebnislisten, insbesondere von Veranstaltungen ab September eines Jahres sind in der Homepage des NLV unter dem Bereich Statistik zu finden.
gez. Martin Klar
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